Geschäftsbericht
Weitere Informationen
- Geschäftsordnung der Anrufungsstelle (Gültig bis 30.04.2017)
- Schlichtungsordnung (Gültig ab 01.05.2017)
Die vor dem in Ziffer 1 genannten Datum des Inkrafttretens begonnenen Schlichtungs- bzw. Anrufungsverfahren werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Beginns geltenden Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle Bergschaden Nordrhein-Westfalen bzw. Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller, das jeweilige Bergwerksunternehmen und der Vorsitzende einigen sich einvernehmlich darauf, das Verfahren auf der Grundlage dieser Schlichtungsordnung weiterzuführen. Ein Verfahren nach Satz 1 ist begonnen, wenn das jeweilige Bergwerksunternehmen dem Schlichtungsverfahren bzw. dem Anrufungsverfahren zugestimmt hat. - Fachinformationen: Tektonische Störzonen in der Niederrheinischen Bucht
- Fachinformationen: Möglichkeiten und Grenzen von Grundwassermodellen sowie deren Einsatz im Rheinischen Braunkohlenrevier
- Fachinformationen: Identifikation bewegungshomogener Bereiche im Einflussbereich des Braunkohlenbergbaues
- Fachinformationen: Weiterentwicklung der flächenhaften Analyse sümpfungsbedingter Bodenbewegungen
- Fachinformationen: Erweitertes Gutachten zur Beurteilung von Bodensenkungen im Einflussbereich der bergbaulichen Aktivitäten der RWE Power AG
- Fachinformationen: Reaktionen feinkörniger Böden auf Wasserentzug und mögliche Auswirkungen auf die Geländeoberfläche und Gebäude im Rheinischen Braunkohlenrevier
- Fachinformationen: Reaktionen feinkörniger Böden auf Wasserentzug und mögliche Auswirkungen auf die Geländeoberfläche und Gebäude im Rheinischen Braunkohlenrevier
- Flyer: Schlichtungsstelle-Braunkohle NRW
Formulare
Zuständigkeitsbereich
Bei Bedarf können Sie die erforderlichen Formulare/Dokumente der Geschäftsstelle auch telefonisch anfordern.