Auftrag und Ziel der Schlichtungsstelle
Mit der Gründung einer unabhängigen Schlichtungsstelle im Jahre 2010 verfolgten Vertreter aus
Politik, Energieunternehmen und Interessenvertretungen für Bergschadensbetroffene die Absicht,
den Bürgern im Rheinischen Braunkohlenrevier eine Institution zur Verfügung zu stellen, durch die sie
bei der ablehnenden Haltung des Tagebaubetreibers Ansprüche aufgrund eines vermeintlichen
Bergschadens leichter und kostengünstiger klären lassen können.
Um ein aufwändiges und mit hohen Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zu vermeiden, können
Betroffene sich an die Schlichtungsstelle wenden, um herausfinden zu lassen, ob das Vorliegen eines
Bergschadens ernsthaft in Betracht kommt.
Wenn das der Fall ist, macht die Schlichtungskommission einen Vorschlag, der Grundlage für eine
Einigung zwischen den Parteien ist.
Das Verfahren bietet Antragstellern wesentliche Vorteile.
Falls Sie überzeugt sind, Schäden an Ihrem Anwesen durch den Tagebaubetrieb davongetragen zu
haben, scheuen Sie sich nicht, die Schlichtungsstelle zu kontaktieren.
Wir werden Ihre Fragen beantworten und bei einer Antragstellung behilflich sein.
Vorteile des Schlichtungsverfahrens
- Für Antragsteller ist das Verfahren kostenfrei; es fallen
keine Gebühren oder Beteiligungen an den Kosten für
durchzuführende Untersuchungen an. Allerdings werden
die Kosten für juristische oder fachliche Berater, deren sich
der Betroffene bedient, grundsätzlich nicht übernommen
bzw. erstattet. - In dem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht muss der
Betroffene den schwer zu führenden Nachweis erbringen,
dass ein Bergschaden tatsächlich vorliegt. Demgegenüber
genügt im Schlichtungsverfahren die Feststellung, dass ein
Bergschaden nicht ausgeschlossen werden kann, um einen Schlichtungsvorschlag zu rechtfertigen.
- Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren steht
der Weg vor ein ordentliches Gericht weiter offen.
Die Verjährung ist für die Dauer der Schlichtung gehemmt. - Selbst bei Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens erhält
man in der Regel einen Hinweis, worauf die Schäden am
Anwesen beruhen und was zu tun ist, um sie zu beheben.
Der Weg zur Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
- Feststellung eines Schadens an Haus und/oder Grund
- Schadensmeldung bei der Bergschadensabteilung der RWE Power AG
- Kostenlose Überprüfung und Untersuchungen durch RWE
- Entscheidung seitens RWE
- Schlichtungsantrag, wenn Sie mit der Entscheidung von RWE nicht einverstanden sind.
(Antragsformular; Benennung eines Beisitzers und eines stellv. Beisitzers aus einer von den Interessenverbänden
zusammengestellten Liste, Schadensbeschreibung unter Angabe der Schadenshöhe;
Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht)