Auftrag und Ziel der Schlichtungsstelle

Mit der Gründung einer unabhängigen Schlichtungsstelle im Jahre 2010 verfolgten Vertreter aus
Politik, Energieunternehmen und Interessenvertretungen für Bergschadensbetroffene die Absicht,
den Bürgern im Rheinischen Braunkohlenrevier eine Institution zur Verfügung zu stellen, durch die sie
bei der ablehnenden Haltung des Tagebaubetreibers Ansprüche aufgrund eines vermeintlichen
Bergschadens leichter und kostengünstiger klären lassen können.

Um ein aufwändiges und mit hohen Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zu vermeiden, können
Betroffene sich an die Schlichtungsstelle wenden, um herausfinden zu lassen, ob das Vorliegen eines
Bergschadens ernsthaft in Betracht kommt.

Wenn das der Fall ist, macht die Schlichtungskommission einen Vorschlag, der Grundlage für eine
Einigung zwischen den Parteien ist.

Das Verfahren bietet Antragstellern wesentliche Vorteile.

Falls Sie überzeugt sind, Schäden an Ihrem Anwesen durch den Tagebaubetrieb davongetragen zu
haben, scheuen Sie sich nicht, die Schlichtungsstelle zu kontaktieren.

Wir werden Ihre Fragen beantworten und bei einer Antragstellung behilflich sein.

Vorteile des Schlichtungsverfahrens

  • Für Antragsteller ist das Verfahren kostenfrei; es fallen
    keine Gebühren oder Beteiligungen an den Kosten für
    durchzuführende Untersuchungen an. Allerdings werden
    die Kosten für juristische oder fachliche Berater, deren sich
    der Betroffene bedient, grundsätzlich nicht übernommen
    bzw. erstattet.

  • In dem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht muss der
    Betroffene den schwer zu führenden Nachweis erbringen,
    dass ein Bergschaden tatsächlich vorliegt. Demgegenüber
    genügt im Schlichtungsverfahren die Feststellung, dass ein
    Bergschaden nicht ausgeschlossen werden kann, um einen Schlichtungsvorschlag zu rechtfertigen.
  • Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren steht
    der Weg vor ein ordentliches Gericht weiter offen.
    Die Verjährung ist für die Dauer der Schlichtung gehemmt.

  • Selbst bei Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens erhält
    man in der Regel einen Hinweis, worauf die Schäden am
    Anwesen beruhen und was zu tun ist, um sie zu beheben.

Der Weg zur Schlichtungsstelle Braunkohle NRW

  • Feststellung eines Schadens an Haus und/oder Grund

  • Schadensmeldung bei der Bergschadensabteilung der RWE Power AG

  • Kostenlose Überprüfung und Untersuchungen durch RWE

  • Entscheidung seitens RWE

  • Schlichtungsantrag, wenn Sie mit der Entscheidung von RWE nicht einverstanden sind.
    (Antragsformular; Benennung eines Beisitzers und eines stellv. Beisitzers aus einer von den Interessenverbänden
    zusammengestellten Liste, Schadensbeschreibung unter Angabe der Schadenshöhe;
    Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht)

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